Fassadenberatung
Projektierung der Gebäudehülle / Fassadenplanung
Für unsere Kunden (Architekten und Fassadenberater sowie Generalunternehmer) übernehmen wir bei Neubauten und Sanierungen die gewünschte Projektierung der Gebäudehülle. Unser Leistungsspektrum umfasst:
Fassadenberatung
Projektierung der Gebäudehülle / Fassadenplanung
Für unsere Kunden (Architekten und Fassadenberater sowie Generalunternehmer) übernehmen wir bei Neubauten und Sanierungen die gewünschte Projektierung der Gebäudehülle. Unser Leistungsspektrum umfasst:
Fassadenplanung
Objektbearbeitung der Gebäudehülle / Ausführungsplanung
Für Fassadenbaufirmen sowie Generalunternehmer bieten wir unsere Dienstleistung in der Ausführungsphase an:
Durch unsere Fachkompetenz sind wir in der Lage schnell und zuverlässig Planungsarbeiten zu übernehmen. Diese Planung erfolgt Ihren Bedürfnissen angepasst 2 oder 3-Dimensional.
Fassadenplanung
Objektbearbeitung der Gebäudehülle / Ausführungsplanung
Für Fassadenbaufirmen sowie Generalunternehmer bieten wir unsere Dienstleistung in der Ausführungsphase an:
Durch unsere Fachkompetenz sind wir in der Lage schnell und zuverlässig Planungsarbeiten zu übernehmen. Diese Planung erfolgt Ihren Bedürfnissen angepasst 2 oder 3-Dimensional.
Sachverständigengutachten
Für Fassadentechnik bzw. zur Gebäudehülle
Eine fundierte Ausbildung im Bereich des Fassadeningenieurwesens ermöglicht uns unabhängig und objektiv detaillierte Gutachten zu den verschiedensten Fassadentypen der Gebäudehülle zu erstellen. Isothermenverlauf eines Fassadenanschlusses (Fassaden-Fußpunkt)
Sachverständigen
gutachten
Für Fassadentechnik bzw. zur Gebäudehülle
Eine fundierte Ausbildung im Bereich des Fassadeningenieurwesens ermöglicht uns unabhängig und objektiv detaillierte Gutachten zu den verschiedensten Fassadentypen der Gebäudehülle zu erstellen. Isothermenverlauf eines Fassadenanschlusses (Fassaden-Fußpunkt)
Neuentwicklungen
Fassadensysteme
Während unserer langjährigen Tätigkeit im Fassadenbau wurden von uns Neuentwicklungen von Beschlagsteilen sowie Fassadensystemen für Systemhäuser und Beschlagshersteller auf den Weg gebracht. Absolute Diskretion während der Entwicklungsphase versteht sich von selbst.
Neuentwicklungen
Fassadensysteme
Während unserer langjährigen Tätigkeit im Fassadenbau wurden von uns Neuentwicklungen von Beschlagsteilen sowie Fassadensystemen für Systemhäuser und Beschlagshersteller auf den Weg gebracht. Absolute Diskretion während der Entwicklungsphase versteht sich von selbst.
Objektüberwachung nach HOAI
Objektüberwachung während der Planungsphase (BQÜ)
Überwachen der betrieblichen Ausführungsplanung des Fassadenbauers auf Basis der Ausführungsplanung sowie des Leistungsverzeichnisses, als auch nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, Normen und Leitfäden zur Planung, Ausführung und Montage in Zusammenarbeit mit den Architekten, Bauherrn bzw. Generalunternehmer.
Objektüberwachung im Ausführungsbereich mit baubegleitender Qualitätssicherung (BQÜ)
Überwachung der Ausführung des Gewerkes auf Übereinstimmung mit der genehmigten Ausführungsplanung des Fassadenbauers zum Status „Zur Ausführung freigegeben“ im produzierenden Betrieb und während der Montageleistung. Feststellen von Mängeln, Überwachen der Mängelbeseitigung. Führen von baubegleitendem Schriftverkehr. Abnahme nach VOB Teil B § 12.
Objektüberwachung nach HOAI
Objektüberwachung während der Planungsphase (BQÜ)
Überwachen der betrieblichen Ausführungsplanung des Fassadenbauers auf Basis der Ausführungsplanung sowie des Leistungsverzeichnisses, als auch nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, Normen und Leitfäden zur Planung, Ausführung und Montage in Zusammenarbeit mit den Architekten, Bauherrn bzw. Generalunternehmer.
Objektüberwachung im Ausführungsbereich mit baubegleitender Qualitätssicherung (BQÜ)
Überwachung der Ausführung des Gewerkes auf Übereinstimmung mit der genehmigten Ausführungsplanung des Fassadenbauers zum Status „Zur Ausführung freigegeben“ im produzierenden Betrieb und während der Montageleistung. Feststellen von Mängeln, Überwachen der Mängelbeseitigung. Führen von baubegleitendem Schriftverkehr. Abnahme nach VOB Teil B § 12.